Transparenz

Transparenz ist essentiell für das Funktionieren einer Demokratie. Mir ist es als gewählter Vertreterin des Volkes wichtig, öffentlich zu kommunizieren, wofür ich mich als Bundestagsabgeordnete einsetze und unter welchen Rahmenbedingungen ich dies tue. Deswegen können Sie auf dieser Seite erfahren, welche Einkünfte ich im Rahmen meines Bundestagsmandats erziele und welche Mittel mir darüber hinaus zur Verfügung stehen.

Abgeordnetenentschädigung

Nach Grundgesetz-Artikel 48 Absatz 3 haben Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro und ist voll zu versteuern. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Orientierungsgröße für die Höhe der Entschädigung sind die Bezüge einfacher Richterinnen und Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es findet keine automatische Erhöhung der Entschädigung statt, der Betrag wird auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex berechnet und jährlich zum 1. Juli angepasst.

Von der Abgeordnetenentschädigung zahle ich u.a. Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Partei-, Gewerkschafts- und Vereinsbeiträge (bspw. SPD, IG BCE, AWO).

Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter (§44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz). Neben meinem Mandat übe ich keine entgeltlichen Tätigkeiten aus.

Kostenpauschale

Von der Kostenpauschale, die monatlich 4.560,59 (Stand 2022) beträgt und über ein separates Konto abgerechnet wird, begleiche ich alle mandatsbedingten Ausgaben. Diese Ausgaben bestehen hauptsächlich aus den Miet- und Nebenkosten und der Ausstattung meines Wahlkreisbüros in Bautzen. Darüber hinaus beinhalten die Ausgaben Büromaterialien, Porto- und Telekommunikationskosten, meine Übernachtungskosten in Berlin, Kosten für Informationen an die Bürger*innen in meinem Wahlkreis (z.B. Druckkosten, Veranstaltungen, Website, etc.) und manches mehr.

Ein sog. „Sitzungsgeld“ erhalten Bundestagsabgeordnete nicht. Im Gegenteil: Verpasse ich eine Abstimmung oder Sitzungstage, werden mir zwischen 20,00 Euro und 200,00 Euro pro Tag oder verpasster Abstimmung abgezogen. Das gilt auch für den Krankheitsfall mit einem ärztlichen Attest.

Büro und technische Ausstattung

Ich bekomme drei Büroräumlichkeiten für mich und meine Mitarbeiter*innen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestags gestellt. Dazu gehören auch Kommunikationsgeräte (fünf Laptops für das Berliner Büro und den Wahlkreis zusammen) und die einfache Möblierung der Büroräumlichkeiten, die Nutzung des Fahrdienstes im Stadtgebiet Berlin und eine Freifahrkarte für die Deutsche Bahn, sofern ich für meine Arbeit als Abgeordnete unterwegs bin. Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. ÖPNV, Taxi, Auto) innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen müssen von der steuerfreien Kostenpauschale beglichen werden.

Die Bürokostenpauschale für das Berliner Bundestagsbüro beträgt 12.000 Euro im Jahr. Davon werden Büromaterialien, Software, technische Ausstattung, Druckerpatronen, Diensthandys, Briefpapier, Zeitungsabonnements etc. finanziert. Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.

Mitarbeitende

Einem Mitglied des Bundestags stehen im Rahmen einer Personalkostenpauschale monatlich  23.205 Euro (Arbeitnehmerbrutto, Stand 01.04.2022) für die Beschäftigung von Mitarbeitenden in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Dienstreisen oder ÖPNV-Zuschüsse („Jobticket“) meiner Mitarbeitenden sind ebenfalls von diesem Budget zu zahlen. Die Personalmittel werden von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Wie Sie der Übersicht meines Teams entnehmen können, beschäftige ich derzeit drei wissenschaftliche Mitarbeitende in Berlin (davon zwei in Voll- und eine*n in Teilzeit), sowie im Wahlkreis zwei Mitarbeitende in Teilzeit und einen studentischen Mitarbeiter.

Kranken- & Pflegeversicherung

Mitglieder des Bundestags haben die Wahl zwischen zwei Modellen: Entweder sie sind – wie ich – Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem der der Deutsche Bundestag wie ein Arbeitnehmer bei seinen Arbeitnehmenden 50 Prozent der Beiträge übernimmt, oder sie schließen alternativ eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bei dieser Variante sind sie beihilfeberechtigt und müssen die Beiträge selbst zahlen.

Altersversorgung

Allen Abgeordneten steht ein Anrecht auf Altersentschädigung zu. Das Eintrittsalter dafür ist das 67. Lebensjahr. Diese beträgt nach dem ersten Jahr als Abgeordnete 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr im Bundestag um weitere 2,5 Prozent an. Der Maximalbetrag von 67,5 Prozent wäre nach 27 Mitgliedsjahren erreicht.

Die Altersentschädigung ist – anders als die Rente – voll zu versteuern, und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet.

Übergangsregelung

Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf haben die Abgeordneten die Möglichkeit, auf Antrag ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät zu erhalten. Eine Abgeordnete, die beispielweise acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld.  Das Übergangsgeld wird für maximal 18 Monate gezahlt; dabei werden andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet.